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09.03.2023

Aktuelles AGB-Recht beibehalten

Die „Initiative Pro AGB-Recht“, der auch der ZVEH angehört, setzt sich für die Beibehaltung des aktuellen AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr ein. Dies ist besonders für kleine und mittelständische Unternehmen von Bedeutung.

Bild: Pixabay – viarami

Die Initiative „Pro AGB-Recht“ besteht aus rund 40 Verbänden aller wichtigen deutschen Berufs- und Wirtschaftsbranchen. Neben dem ZVEH sind unter anderem auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V., der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., die Bundesvereinigung Bauwirtschaft sowie der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) Mitglied bei der „Initiative Pro AGB-Recht“. Gemeinsam setzen sich die Teilnehmer seit mehr als zehn Jahren dafür ein, den Standortvorteil Deutschlands zu sichern – mit fairen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), von denen alle beteiligten Vertragspartner profitieren.

Hintergrund für die gemeinsame, kürzlich an das Justizministerium und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gerichtete Erklärung ist, dass die Konferenz der Justizminister/-innen Bundesjustizminister Marco Buschmann im November 2022 den Auftrag erteilt hatte, konkrete Vorschläge für eine Reform des aktuellen AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu erarbeiten.

Reform könnte Risiken verlagern
Die Mitglieder der Initiative weisen in ihrer Erklärung darauf hin, dass eine Reform das gewachsene und bewährte AGB-Recht auch für Unternehmen viel zu sehr aufweiche. Große und starke Vertragspartner mit Marktmacht würde dies erleichtern, ihre Positionen durchzusetzen. Vertragspartner aus dem Mittelstand liefen indes Gefahr, benachteiligt zu werden. Auch könnten Risiken einseitig auf kleine oder mittelständische Vertragspartner übertragen werden. Der mit dem AGB-Recht verbundene Fairness-Schutz – ein wesentlicher Standortvorteil Deutschlands – würde, so kritisiert die Initiative, ohne Not aufs Spiel gesetzt.

Die „Initiative Pro AGB-Recht“ argumentiert damit, das AGB-Recht bilde seit Jahrzehnten die Grundlage dafür, dass sich auch unternehmerische Vertragspartner auf Augenhöhe begegneten. Das AGB-Recht fördere Gerechtigkeit und Rechtsfrieden gerade auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr und verhindere unfaire Vertragsbedingungen, indem es klare Kriterien für die rechtssichere Gestaltung von Verträgen liefere und Planungs- und Rechtssicherheit gewährleiste.

AGB-Recht sichert Innovationsfähigkeit des Mittelstandes
Weiter verweist die „Initiative Pro AGB-Recht“ darauf, dass das aktuelle AGB-Recht die Digitalisierung und Innovationstätigkeit des deutschen Mittelstandes sichere und so die Transaktionskosten geringhalte. Unternehmer könnten Verträge ohne größere Sorge vor unverhältnismäßigen Haftungsfallen und anderen unvorhersehbaren Risiken durch zu einseitig gestellte Klauseln ihrer Vertragspartner schließen. Beratungskosten wegen anwaltlicher Vertragsprüfungen entfielen oder hielten sich zumindest in überschaubaren Grenzen. Die „Initiative Pro AGB-Recht“ macht sich daher auch bei internationalen Geschäftsabschlüssen für deutsches Recht als Vertragsgrundlage stark.

Weitere Informationen zur Initiative „Pro AGB-Recht“ finden Sie unter www.pro-agb-recht.de

Quelle: ZVEH / Initiative Pro AGB-Recht

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