Diesem Erlass liegt als Anlage die MHolzBauRL in der Fassung vom 04. September 2024 bei. Diese Fassung wurde durch die Bauministerkonferenz in ihrer 145. Sitzung mit wenigen Änderungen beschlossen. Diese Änderungen müssen noch in den Text der Muster-Richtlinie aufgenommen werden. Der Text der Beschlussfassung liegt ebenfalls der Anlage zum Erlass bei, sodass die beabsichtigten Änderungen nachvollzogen werden können.
Nach dem Beschluss der Bauministerkonferenz ist die neue Muster-Holzbau-Richtlinie der Europäischen Kommission zur sogenannten Notifizierung vorzulegen. Dieser Prozess dauert zwischen drei und sechs Monate. Danach kann die neue Muster-Holzbau-Richtlinie als Technische Baubestimmung in Nordrhein-Westfalen formal eingeführt werden.
Nähere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Erlass zur neuen Muster-Holzbau-Richtlinie 2024 für NRW (Login erforderlich!)
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