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07.05.2020

Wichtige Dokumente überarbeitet

Seit 1. Mai 2020 sind die „Grundsätze der Zusammenarbeit“ sowie die zugehörige Verfahrensordnung in überarbeiteter Form gültig.

In den „Grundsätzen der Zusammenarbeit“ ist die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrohandwerk beim Anschluss elektrischer Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) festgelegt. Die zugehörige Verfahrensordnung (Verfahrensordnung zum Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz") regelt den Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz. Beide Richtlinien werden vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und dem ZVEH herausgegeben und verfolgen den Zweck, die Sicherheit der Energieversorgung zu fördern.

Eine Überarbeitung war aufgrund normativer Anpassungen wie der „TAR-Niederspannung“ notwendig geworden. Auch redaktionelle Änderungen wurden in den Richtlinien vorgenommen. Die mit dem Bundesinstallateurausschuss (BIA) abgestimmten Dokumente sind ab 1. Mai 2020 gültig und hier zu finden.

Die nächste Sitzung des Bundesinstallateurausschusses ist für den 5. November 2020 in Berlin geplant.

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